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Aktenzeichen V 168/36
Datum 24.02.1937
Leitsatz 1. Handelt ein Nachlaßrichter fahrlässig, wenn er a) ein schon bei der Anordnung der Nachlaßpflegschaft vorhandenes, zum Nachlaß gehöriges Sparkassenbuch ungesperrt dem Nachlaßpfleger (Rechtsanwalt und Notar) aushändigt, b) die Aufhebung der Nachlaßpflegschaft bis zur Verteilung des Nachlasses unter die Erben hinausschiebt? 2. Kann ein ungetreuer Nachlaßpfleger für seine Mühe dieselbe Vergütung verlangen, die ein getreuer Pfleger hätte beanspruchen dürfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A0D0110
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