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Aktenzeichen III 353/35

Datum 22.01.1937

Leitsatz 1. Wie verhält sich die Beamtenhaftungsvorschrift in § 839 BGB. zu den allgemeinen Vorschriften über unerlaubte Handlungen? 2. Zur Frage der schuldhaften Amtspflichtverletzung, wenn ein Beamter im Rahmen seiner Zuständigkeit vorsätzlich oder fahrlässig an eine ausländische Behörde unwahre Mitteilungen über einen Dritten macht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A0E0117

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