zurück

Aktenzeichen IV 186/36

Datum 25.02.1937

Leitsatz 1. Ist der Bürgermeister einer preußischen Gemeinde oder der Amtsvorsteher über eine solche Gemeinde zur Stellung des Entmündigungsantrags wegen Verschwendung berechtigt? 2. Genügt es, wenn der Antrag des Bürgermeisters während des gegen den Entmündigungsbeschluß geführten Anfechtungsprozesses durch den Landrat nachträglich genehmigt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A100129

Download PDF

zurück