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Aktenzeichen III 206/36

Datum 20.04.1937

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen hat ein auf Grund von § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 in den Ruhestand versetzter Beamter Anspruch auf Gewährung von Ruhegeld? 2. Ist die Kriegsdienstzeit eines Beamten auf die Dienstzeit anzurechnen, die für die Entstehung seines Ruhegeldanspruchs maßgebend ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A1F0229

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