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Aktenzeichen III 168/36

Datum 12.03.1937

Leitsatz 1. Findet Art. 124 des bayerischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche auf öffentlich-rechtliche Schadensersatzansprüche des Staates oder eines Kommunalverbandes gegen seine Beamten aus Amtspflichtverletzungen Anwendung? 2. Wann verjähren öffentlich-rechtliche Schadensersatzansprüche der bayerischen Gemeinden gegen ihre Beamten aus Amtspflichtverletzungen? 3. Gilt die in § 97 Abs. 3 ZPO. getroffene Kostenregelung auch, wenn statt des Reiches oder eines Staates ein Kommunalverband Revisionskläger ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A230257

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