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Aktenzeichen V 290/36

Datum 07.04.1937

Leitsatz 1. Über den Umfang der Aufsichtspflicht des Konkursrichters gemäß § 83 KO. 2. Ist der Konkursrichter verpflichtet, das aus Anlaß einer bevorstehenden Abschlagsverteilung von dem Konkursverwalter gemäß § 151 KO. auf der Geschäftsstelle niedergelegte Verzeichnis von Amts wegen auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A270291

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