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Aktenzeichen III 195/36

Datum 16.03.1937

Leitsatz 1. Sind Stücklizenzen, die ein Angestellter aus einer von ihm gemachten freien Erfindung auf Grund von Lieferungen der Lizenznehmer an seinen Dienstherrn erhält, ohne weiteres als aus einer Geschäftsbesorgung erlangt anzusehen, wenn der Angestellte bei der Vergebung der den Lieferungen der Lizenznehmer zugrunde liegenden Aufträge maßgebend beteiligt war? 2. Unter welchen Umständen kann angenommen werden, daß der Angestellte, der eine freie Erfindung gemacht hat, mit dem Verlangen des Dienstherrn einverstanden ist, diesem den unentgeltlichen Gebrauch der Erfindung einzuräumen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A2A0309

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