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Aktenzeichen I 221/36
Datum 14.04.1937
Leitsatz 1. Ist es zulässig, eine von vornherein für mehr als 3 Jahre beanspruchte Schutzfrist für Geschmacksmuster weiter auf 10 oder 15 Jahre zu verlängern? 2. Ergreift der Geschmacksmusterschutz auch diejenigen Teile eines hinterlegten gewerblichen Erzeugnisses, die nicht dazu bestimmt und geeignet sind, durch ihre äußere Gestaltung auf den Form- und (oder) Farbensinn einzuwirken?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A2C0321
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