zurück

Aktenzeichen I 211/36

Datum 10.04.1937

Leitsatz 1. Steht die Rechtskraft der eine frühere Patentnichtigkeitsklage abweisenden Entscheidung der erneuten Klage aus demselben Klaggrunde entgegen, wenn zwar die zweite Klage von einem Strohmann des eigentlichen Interessenten erhoben ist, die erste Klage aber nur auf Anregung, jedoch sonst selbständig und nicht auf Kosten des Interessenten erhoben und durchgeführt worden war? 2. Können als Nahrungs- oder Genußmittel auch solche Gegenstände angesehen werden, die zwar zu einem erheblichen Teil genießbar, aber zu einem nicht unwesentlichen Teil ungenießbar sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A2D0325

Download PDF

zurück