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Aktenzeichen II 238/36

Datum 06.04.1937

Leitsatz Ist eine Vereinbarung rechtswirksam, wodurch beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt der Käufer seinem Verkäufer die Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der gelieferten Waren erwachsen, in voller Höhe, also einschließlich des in seinem Forderungsrecht steckenden Gewinns oder anderweitiger Gegenwerte, sicherungsweise abtritt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B040026

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