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Aktenzeichen III 222/36

Datum 04.05.1937

Leitsatz 1. Hat das Reichsgesetz über die Rechtswirksamkeit der Bestellung hauptamtlicher Gemeindevorsteher und Schöffen in Preußen vom 24. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1069) Schadensersatzansprüche beseitigt, die einem fehlerhaft berufenen Gemeindevorsteher daraus erwachsen sind, daß die Unwirksamkeit seiner Berufung auf einer schuldhaften Amtspflichtverletzung des Landrats beruhte? 2. Steht Art. 7 Abs. 1 der Verordnung über die zwölfte Ergänzung des Besoldungsgesetzes vom 12. Dezember 1923 (RGBl. I S. 1181) der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einer schuldhaften Amtspflichtverletzung entgegen, die vor der Nichtzahlung der Bezüge begangen worden ist, die einen Schaden aber nur in Verbindung mit dieser Nichtzahlung verursacht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B0B0065

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