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Aktenzeichen V 206/36
Datum 05.05.1937
Leitsatz 1. Kann ein Hypothekenbrief gemäß § 1162 BGB. im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden, wenn der zur Herausgabe verurteilte Besitzer des Briefs sich der Zwangsvollstreckung entzieht? 2. Ist die Anfechtungsklage aus § 957 Abs. 2 ZPO. trotz Vorliegens der Voraussetzung der Nr. 1 das. abzuweisen, wenn es an einem Rechtsschutzbedürfnis des Klägers mangelt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B0C0072
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