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Aktenzeichen II 270/36

Datum 28.05.1937

Leitsatz 1. Kann der Warenzeichenschutz für die körperliche Gestaltung einer eingetragenen bildlichen Darstellung gewährt werden? 2. Verliert das Warenzeichen dadurch, daß es bei bestimmten Warenarten in die Ware eingefügt wird, seine ihm eigentümliche Eigenschaft des Flächengebildes oder seine für den Unterscheidungszweck begrifflich erforderliche Selbständigkeit gegenüber der Ware? 3. Welche Bedeutung hat die einer Zeichenanmeldung beigefügte Beschreibung? 4. Ist es für die Erlangung des Ausstattungsschutzes erforderlich, daß die Besonderheit, die den Ausstattungsschutz begründen soll, äußerlich erkennbar ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B120108

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