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Aktenzeichen VI 21/37
Datum 17.06.1937
Leitsatz 1. Gelten im Sinne des § 1 des Preußischen Wegereinigungsgesetzes alle öffentlichen Wege in der geschlossenen Ortslage als überwiegend dem inneren Verkehr dienend? Zum Begriff der geschlossenen Ortslage. 2. Sind die verfassungsmäßigen Vertreter einer Stadtgemeinde verpflichtet, nach schwerem Unwetter für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der Straßen zu sorgen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B180161
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