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Aktenzeichen V 26/37

Datum 26.06.1937

Leitsatz 1. Unterliegt der Formvorschrift des § 313 BGB. ein Vertrag, wodurch der in Ansehung eines Grundstücks zum Vorkauf Berechtigte die ihm aus der Ausübung des Vorkaufsrechts erwachsenen Ansprüche auf einen Dritten überträgt? 2. Verstößt es gegen die Vorschrift des § 514 BGB., wenn ein Vorkaufsberechtigter sich einem Dritten gegenüber verpflichtet, das Vorkaufsrecht auszuüben und über die ihm aus der Ausübung erwachsenen Rechte nach Weisung dieses Dritten zu verfügen? 3. Zur Auslegung der § 170 Nr. 1, § 171 Nr. 1 FGG.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B1A0172

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