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Aktenzeichen III 75/37
Datum 17.08.1937
Leitsatz Ist ein Vorbescheid der Verwaltungsbehörde nach § 7 des preußischen Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899 (GS. S. 141) erforderlich, wenn ein Beamter in einem von seiner Dienstbehörde gegen ihn anhängig gemachten Rechtsstreit mit Forderungen aus seinem Dienstverhältnis aufrechnen will?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B260243
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