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Aktenzeichen III 35/37

Datum 17.08.1937

Leitsatz Steht den Hochschullehrern, die nach Landesrecht bei Versetzung in den Ruhestand ihre vollen Dienstbezüge als Ruhegehalt beanspruchen können, dieser Anspruch auch zu, wenn die Versetzung in den Ruhestand auf Grund von § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 erfolgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B270246

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