zurück
Aktenzeichen III 35/37
Datum 17.08.1937
Leitsatz Steht den Hochschullehrern, die nach Landesrecht bei Versetzung in den Ruhestand ihre vollen Dienstbezüge als Ruhegehalt beanspruchen können, dieser Anspruch auch zu, wenn die Versetzung in den Ruhestand auf Grund von § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 erfolgt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B270246
zurück