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Aktenzeichen IV 118/37

Datum 26.08.1937

Leitsatz 1. Kann die Ehefrau die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft auch deshalb verweigern, weil eine von ihr verziehene Eheverfehlung des Mannes nachträglich Folgen hat, welche die Frau bei der Verzeihung nicht erkannt hatte? 2. Stellt sich das Herstellungsverlangen des Mannes trotz der Verzeihung der Frau als Rechtsmißbrauch dar, wenn die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft eine Gefährdung des Kindes oder für die Frau die Gefahr, sich von dem Kinde trennen zu müssen, zur Folge hätte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B2A0292

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