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Aktenzeichen IV A 241/37

Datum 30.09.1937

Leitsatz Muß der Annehmende nach § 1755 BGB. die Anfechtung der Kindesannahme wegen Irrtums, sofern das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, gegenüber dem Kinde und nicht gegenüber dessen gesetzlichem Vertreter vornehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B340348

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