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Aktenzeichen V 262/36
Datum 29.09.1937
Leitsatz 1. Traf bei selbständigen Gutsbezirken die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Wegeunterhaltung den Gutsbesitzer persönlich? 2. Begründete ein zum Ausbau eines Weges aufgenommenes Darlehen eine privatrechtliche Verpflichtung des Gutsbesitzers? 3. Sind mit der Auflösung des Gutsbezirks privatrechtliche Verbindlichkeiten des Gutsbesitzers, namentlich soweit sie zur Erfüllung ihm zufallender öffentlich-rechtlicher Aufgaben eingegangen waren, erloschen oder auf die aufnehmende Gemeinde kraft Gesetzes übergegangen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B380370
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