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Aktenzeichen II 284/36
Datum 01.10.1937
Leitsatz Liegt Gebrauch als Warenzeichen vor, wenn das einem anderen geschützte Zeichen -- Kaffeemühle als Zeichen für Kaffee-Ersatzmittel -- in körperlicher Nachbildung zur Anpreisung von Kaffeewaren verwendet und zu diesem Zwecke, mit einer auf die Herkunft der Waren hinweisenden Leuchtschrift versehen, im Schaufenster eines Kaffeegeschäfts aufgestellt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B3A0374
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