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Aktenzeichen V 64/37

Datum 13.10.1937

Leitsatz Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von Brunnenanlegung und Grundwasserentnahme auf einem Grundstück der Pfahlrost, auf dem das Gebäude des Nachbargrundstücks errichtet ist, in Fäulnis gerät?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409B3E0389

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