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Aktenzeichen II B 9/37

Datum 19.10.1937

Leitsatz 1. Kommt es für die Frage, ob ein Firmenzusatz ("Hamburger Kaffeelager") irreführend ist, auf die Verkehrsauffassung oder auf den Wortsinn an, wenn dieser von der Verkehrsauffassung abweicht? 2. Ist für die Verkehrsauffassung nur die Meinung der Käufer (Kunden) oder auch die der Lieferanten und anderer Verkehrskreise maßgebend? 3. Zum Begriff des "Lagers" bei Verbindung des Wortes mit Warenbezeichnungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C020016

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