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Aktenzeichen V 57/37
Datum 30.10.1937
Leitsatz Gelten Belastungsbeschränkungen des Schuldenregelungsgesetzes auch dann, wenn ein im Osthilfegebiet entschuldeter Hof durch eine mit Neubelastungen verbundene Veräußerung erst Erbhof wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C0A0089
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