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Aktenzeichen IV 200/37
Datum 29.11.1937
Leitsatz Sind da, wo von der Zwangspacht Teilflächen ausgenommen worden waren, auf denen die Pächter Wohnlauben errichtet hatten, die aber wirtschaftlich zu den ihnen zu kleingärtnerischer Nutzung überlassenen Ländereien gehörten, durch das Gesetz vom 26. Juni 1935 die Pachtverhältnisse auf diese Teilflächen ausgedehnt worden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C170184
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