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Aktenzeichen IV 183/37

Datum 25.11.1937

Leitsatz 1. Kann die innerhalb der Berufungsfrist erfolgte Anschließung nach Wegfall der Hauptberufung als selbständige Berufung nur dann weiter betrieben werden, wenn die Anschließung in der in § 522a Abs. 2 ZPO. vorgeschriebenen Frist begründet worden ist? 2. Kann dem sich der Berufung Anschließenden nach Wegfall der Hauptberufung eine Frist zum Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr gesetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C1E0240

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