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Aktenzeichen III 56/37

Datum 23.11.1937

Leitsatz 1. Zusammentreffen der Haftung des Reiches als Kraftfahrzeughalters und aus Amtspflichtverletzung des das Kraftfahrzeug führenden Beamten. 2. Wird dem Beamten, der einen Betriebsunfall erlitten hat, aber nicht dienstunfähig geworden ist, durch § 12 Abs. 2 des Beamtenunfallfürsorgegesetzes die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Unfall aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten verwehrt? 3. Zur Frage der Gefährdungshaftung aus § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C200257

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