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Aktenzeichen VII 141/37

Datum 14.12.1937

Leitsatz 1. Wie ist bei Vergleichen das Übermaß der von einem Teil übernommenen Verpflichtungen zu ermitteln? 2. Unter welchen Umständen liegt ein Verstoß gegen die guten Sitten darin, daß jemand von einem unrichtigen Urteil in Kenntnis seiner Unrichtigkeit Gebrauch macht? 3. Wird der Kläger durch § 138 Abs. 1 ZPO. verpflichtet, dem Gegner im Ehescheidungsprozeß die Grundlagen für die Erhebung einer Widerklage zu verschaffen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C220265

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