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Aktenzeichen I 102/37

Datum 15.11.1937

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist der ausschließliche Lizenznehmer des von einem älteren Patent abhängigen jüngeren Patents berechtigt, vor dem Bezuge der dem älteren Patent entsprechenden Vorrichtung zu warnen? 2. Muß der Patentverletzer auch dann den ganzen durch den Vertrieb einer patentverletzenden Vorrichtung erzielten Gewinn herausgeben, wenn er bei ihrer Herstellung nicht nur das fremde Schutzrecht, sondern auch eigene Erfindungen benutzt hat? 3. Erstreckt sich die Rechtskraft eines auf Unterlassung der Benutzung patentverletzender Vorrichtungen lautenden Urteils auch auf solche Ausführungsformen, die sich von der als patentverletzend festgestellten nur durch unwesentliche Merkmale unterscheiden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C290321

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