zurück
Aktenzeichen II 71/37
Datum 30.11.1937
Leitsatz Kann die Übertragung eines Rechts auf einen Treuhänder, die mit der Bestimmung erfolgt, daß ein Dritter unmittelbar einen Anspruch auf Überlassung des Treuguts haben soll, von dem Übertragenden dem Dritten gegenüber angefochten werden, wenn dieser jenen getäuscht hat, oder schließt die Gutgläubigkeit des Treuhänders die Anfechtung aus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C2A0328
zurück