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Aktenzeichen IV 205/37
Datum 09.12.1937
Leitsatz 1. Ist die Anfechtung eines Kindesannahmevertrags wegen Irrtums zulässig, wenn der Annehmende nicht unverzüglich, nachdem er von dem Anfechtungsgrunde Kenntnis erlangt hatte, die Bestellung eines Pflegers für das Kind zur Entgegennahme der Anfechtungserklärung beantragt hat? 2. Liegt ein Verstoß gegen die Prozeßordnung vor, wenn ein Sachverständiger selbständig Zeugen oder Parteien über wesentliche Streitpunkte vernimmt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C2B0334
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