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Aktenzeichen III 96/37

Datum 26.11.1937

Leitsatz 1. Kann der Witwe eines preußischen unmittelbaren Staatsbeamten, die sich wiederverheiratet hatte, deren zweite Ehe aber demnächst auf Anfechtungsklage für nichtig erklärt worden ist, das ihr bereits vor dem Jahre 1933 erneut gewährte Witwengeld nachträglich im Hinblick auf den in der Durchführungsbestimmung Nr. 2 zu § 97 DBG. zum Ausdruck gelangten Rechtsgedanken wieder entzogen werden? 2. Welche rechtliche Bedeutung hat es für den Witwengeldanspruch einer solchen Ehefrau und für den Rechtsstreit um Gewährung des Witwengeldes, wenn der Beamte die Ehe durch Anfechtungsklage angefochten hat, vor der rechtskräftigen Entscheidung des Anfechtungsprozesses aber verstorben ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C2C0340

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