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Aktenzeichen VI 170/37
Datum 09.12.1937
Leitsatz 1. In welchem Zeitpunkt geht die Schadensersatzforderung des Verletzten gegen den Dritten auf den Versicherungsträger gemäß § 1542 RVO. über? 2. Kann der Berufsgenossenschaft, die einen solchen Anspruch geltend macht, der Einwand entgegengesetzt werden, daß der durch den Unfall Verletzte im Verfahren nach der Reichsversicherungsordnung die Entscheidung zu seinen Gunsten und zu Ungunsten der Berufsgenossenschaft erschlichen habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C2D0347
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