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Aktenzeichen VII 106/37
Datum 21.01.1938
Leitsatz 1. Erwirbt der Ersteher einer beweglichen Sache bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung auch dann Eigentum, wenn die versteigerte Sache nicht dem Schuldner gehört? 2. Welche Rechte hat der Eigentümer in einem solchen Fall in Ansehung des Erlöses?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C350395
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