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Aktenzeichen III 97/37
Datum 21.12.1937
Leitsatz Liegt einem Soldaten, der mit Erlaubnis des Feldwebels zu der ihm befohlenen Überbringung eines Schriftstücks an den Hauptmann sein eigenes Kraftrad benutzt und unmittelbar im Anschluß daran auf dem Kraftrad in Urlaub fährt, auf der Fahrt bis zur Ablieferung des Schriftstücks die Beachtung der Verkehrsvorschriften als Dienstpflicht gegenüber Dritten ob?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409C360401
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