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Aktenzeichen V B 13/37

Datum 27.01.1938

Leitsatz 1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine gleichzeitig einzutragende neue Hypothek unter die Vorschriften der §§ 877, 879 oder die des § 880 BGB.? 2. Kann § 181 BGB. auf die Zustimmung des Eigentümers nach § 880 Abs. 2 das. auch dann Anwendung finden, wenn diese dem Grundbuchamt gegenüber erklärt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D060024

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