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Aktenzeichen VII 174/37

Datum 01.02.1938

Leitsatz 1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung (§ 281 BGB.) oder die über Schadensersatzleistung aus (unechter) Geschäftsführung (§ 687 BGB.) zu Gunsten des Sicherungseigners eines Fabrikzubehörstücks angewendet werden, wenn der Verwalter im Konkurse über das Vermögen des Fabrikeigentümers dessen aus dem Fabrikgrundstück und dem Erwerbsgeschäft nebst allem Zubehör bestehendes Gesamtunternehmen nach der Beschlagnahme des Grundbesitzes an einen der Grundstücksgläubiger im ganzen veräußert hat, um so die Zwangsversteigerung der Fabrik abzuwenden? 2. Kann eine Sauerstoffanlage als Zubehör einer Röhrenfabrik angesehen werden, wenn sie in einer etwa 1 km von der Fabrik entfernt liegenden, vom Fabrikherrn gemieteten Mühle untergebracht ist und wenn der dort erzeugte Sauerstoff nicht ausschließlich zum Schweißen in der Fabrik verwendet, sondern zum Teile verkauft wird? 3. Über die Rechtsstellung des Sicherungseigentümers eines Zubehörstücks im Konkurse des Fabrikherrn. 4. Zum Begriffe des Anschlußkonkurses (mit Bezug auf ein vom Schuldner während der Dauer des Vergleichsverfahrens zur Fortführung seines Geschäfts aufgenommenes Darlehen).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D080040

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