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Aktenzeichen II 22/38

Datum 26.02.1938

Leitsatz 1. Ist für die Bemessung des Streitwerts einer bei dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes anhängigen aktienrechtlichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage der § 199 Abs. 6 AktG. maßgebend? 2. Welches Interesse hat die Gesellschaft an der Aufrechterhaltung des angegriffenen Entlastungsbeschlusses, dessen Beseitigung die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Vorstand oder Aufsichtsrat ihrer Rechtsvorgängerin ermöglichen oder erleichtern soll? 3. Ist bei einer zur Zeit des Inkrafttretens des Aktiengesetzes anhängigen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage für die Streitwertbemessung auch der Umstand von Bedeutung, daß eine wesentliche Heraufsetzung des Streitwertes infolge der Anwendung des neuen Gesetzes für die Beteiligten eine unbillige Härte bedeuten würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D0A0061

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