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Aktenzeichen VII 165/37

Datum 11.02.1938

Leitsatz Unter welcher Voraussetzung und in welchem Umfang kann der Versicherer bei Verletzung von Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor dem Eintreten des Versicherungsfalls zu erfüllen hatte, die vertragsmäßige Leistung auch dann verweigern, wenn für den Fall der Obliegenheitsverletzung keine Verwirkung der Versicherungsansprüche ausbedungen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D0C0067

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