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Aktenzeichen VII 181/37

Datum 15.02.1938

Leitsatz Liegt in der Erstattung der Schadensanzeige durch den Versicherungsnehmer in der Regel die Geltendmachung des Anspruchs auf die Leistung, so daß der Versicherer nach ihrem Eingang die Klagefrist wirksam setzen kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D0D0078

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