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Aktenzeichen II 111/36

Datum 26.02.1938

Leitsatz 1. Zur rechtlichen Natur der Schiedsgerichte nach der Verordnung über die Bildung von Schiedsgerichten für die landwirtschaftliche Marktregelung vom 26. Februar 1935. 2. Unter welchen Voraussetzungen fallen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern eines milchwirtschaftlichen Zusammenschlusses unter die Zuständigkeit dieser Schiedsgerichte? 3. Wird der Rechtsweg für einen vor dem ordentlichen Gericht geltend gemachten Anspruch unzulässig, wenn der Beklagte mit einer Forderung aufrechnet, über die ein nach jener Verordnung gebildetes Schiedsgericht zu entscheiden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D120106

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