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Aktenzeichen III 98/37
Datum 10.12.1937
Leitsatz 1. Können aus dem Deutschen Beamtengesetz für die Zeit vor seinem Inkrafttreten Folgerungen auf den Umfang der Dienstpflichten der Beamten gezogen werden? 2. Verletzt eine Behörde ihre Fürsorgepflicht, wenn sie auf einen Beamten dienstlich dahin einwirkt, daß er Vermögensstücke, die er von ihr erworben hat, zurückgebe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D180145
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