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Aktenzeichen III 117/37

Datum 01.03.1938

Leitsatz 1. Zur Frage der Rückwirkung einer Angleichungsmaßnahme. Wann kann dem Rückzahlungsanspruch der Behörde mit dem Einwande begegnet werden, die Rückzahlungsverpflichtung bedeute eine mit den Zwecken des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes unvereinbare übermäßige Härte? 2. Stellt sich die Verzögerung einer Angleichungsmaßnahme über den 31. Dezember 1933 hinaus als eine zum Schadensersatz verpflichtende Amts- oder Fürsorgepflichtverletzung dar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D1B0161

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