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Aktenzeichen V 191/37

Datum 28.03.1938

Leitsatz Bestand vor Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 und der Reichsdienststrafordnung von demselben Tage für den in den Ruhestand übergetretenen preußischen Beamten eine besondere Treupflicht gegenüber dem Staate, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Staates gemäß den §§ 88, 89 ALR. II 10 begründete?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D200187

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