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Aktenzeichen VI 236/37

Datum 26.02.1938

Leitsatz Sind die Grundsätze, welche über die Nichtbeachtung von Formmängeln in Willenserklärungen aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben aufgestellt sind, auch auf den Fall anwendbar, daß eine öffentlich-rechtliche Körperschaft den Vertragsgegner zu der irrigen Annahme verleitet, eine -- tatsächlich vorgeschriebene -- Genehmigung ihrer Willenserklärung durch die vorgesetzte Behörde sei nicht erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D230207

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