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Aktenzeichen IV 7/38

Datum 25.04.1938

Leitsatz 1. Worauf beruht das Recht einer Kirchengemeinde, die Benutzung ihrer Friedhöfe autonom zu regeln? Werden durch diese Regelung objektive Rechtsnormen geschaffen? 2. Welche Grenzen sind der Autonomie der Kirchengemeinden bei dieser Regelung gezogen? 3. Besteht ein allgemeines deutsches Gewohnheitsrecht des Inhalts, daß den Grabstätteninhabern ein Anspruch auf freie Wahl eines bestimmten Berufsgärtners bei der ersten Anlegung einer Grabstätte zusteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D280246

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