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Aktenzeichen II 194/37

Datum 13.04.1938

Leitsatz 1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen" wegen unzureichender Bezeichnung des Gegenstandes der Pfändung unwirksam? 2. Wie ist bei einer Mehrheit von selbständigen Zahlungsansprüchen ein eingeklagter Teilbetrag geltend zu machen? Welche Folgen hat es, wenn die mehreren Ansprüche nicht klar auseinandergehalten werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D330321

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