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Aktenzeichen IV B 17/38
Datum 30.05.1938
Leitsatz Sind die Prozeßhandlungen, die ein Anwaltsassessor für den an der Ausübung seines Berufs zeitweise verhinderten Rechtsanwalt vorgenommen hat, unwirksam, solange er nicht gemäß § 29 Abs. 2 Reichs-Rechtsanwaltsordnung zum Stellvertreter des Rechtsanwalts bestellt worden war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D390359
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