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Aktenzeichen II 165/37

Datum 25.05.1938

Leitsatz 1. Kann eine Kommanditgesellschaft in Liquidation, vertreten durch den bisherigen persönlich haftenden Gesellschafter als Liquidator, Klägerin sein, wenn der bisherige persönlich haftende Gesellschafter das Vermögen der Gesellschaft mit Aktiven und Passiven schon vor Klagerhebung unter Abfindung des bisherigen Kommanditisten übernommen hatte, dies aber nicht in das Handelsregister eingetragen worden war? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Alleininhaber der Firma nachträglich als Kläger in den Rechtsstreit eintreten? Genügt es, wenn er sich zum Eintritt nur für den Fall bereit erklärt, daß seine in erster Linie aufrechterhaltene Rechtsauffassung, er könne noch namens der Kommanditgesellschaft in Liquidation klagen, vom Gericht nicht gebilligt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D3B0369

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