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Aktenzeichen I 232/37

Datum 16.05.1938

Leitsatz 1. Wie ist der Einwand, daß ein Schiff als fremdes Staatsschiff der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliege, rechtlich zu würdigen? Kann dieser Einwand die Einrede der örtlichen oder sachlichen Unzuständigkeit des deutschen Gerichts oder der Unzulässigkeit des Rechtswegs begründen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann für ein dem ausländischen Staate nicht gehöriges, aber von ihm gechartertes Schiff die Immunität der Staatsschiffe in Anspruch genommen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409D3E0389

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